Gartenordnung
Sehr geehrte Gäste,
Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen viel Freude im illuminierten Botanischen Garten der Philipps-Universität Marburg. Um Ihnen und anderen Besuchenden einen unvergesslichen Abend zu bereiten und gleichzeitig die kostbare Natur im Botanischen Garten zu schützen haben wir einige Grundregeln aufgestellt.
Der Botanische Garten ist kein öffentlicher Park, er dient wissenschaftlichen Aufgaben in Lehre und Forschung. Jeder Gast erkennt mit Betreten des Botanischen Gartens diese nachfolgend aufgeführten Besuchsbestimmungen als verbindlich an:
- Kinder unter 14 Jahren dürfen den Garten nur in Begleitung Erwachsener betreten. Kinder müssen zu ihrer eigenen Sicherheit unter Aufsicht bleiben.
Eltern haften für ihre Kinder.
- Fahrräder, Roller, Skateboards, Laufräder, Dreiräder, Rollschuhe usw. dürfen während der Botanischen Lichter nicht benutzt werden.
- Lärmerzeugende technische Geräte (Musikboxen, Verstärker etc.) sowie Musikinstrumente sind für Besuchende nicht erlaubt.
- Hunde dürfen nicht mitgebracht werden. Ausgenommen sind Blindenführhunde.
- Der ausgeschilderte Rundweg darf nicht verlassen werden. Das Betreten der Rasenflächen ist nur im Cateringbereich gestattet.
Das Lagern und Picknicken auf den Wiesenflächen ist untersagt. Das Klettern auf Bäumen oder auf Steinen ist ebenfalls untersagt. Teich- und Bachufer dürfen nicht betreten werden. Es ist verboten, Gegenstände in die Teiche und Bäche zu werfen, Lebewesen aus den Gewässern herauszufischen oder Tiere zu füttern.
- Das Pflücken von Blumen, anderen Pflanzenteilen oder deren Beschädigung ist verboten. Das Sammeln von Pilzen, sowie die Ernte von Früchten, sowohl in den Gewächshäusern, als auch im Freiland, ist untersagt. Unser Personal ist berechtigt, mitgeführte Behältnisse (Taschen etc.) zu kontrollieren. Giftige Pflanzen sind nicht gekennzeichnet. Alle Pflanzen müssen als potentiell giftig angesehen werden!
- Das Betreten der gesamten Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Auf den Wegen, speziell in den Schauhäusern, aber auch im Freigelände, besteht Rutschgefahr. Auf einigen Asphalt-, Pflaster- und Mulchwegen im Freiland besteht eine erhöhte Stolpergefahr durch von Baumwurzeln verursachte Unebenheiten.
- Bei Sturm oder Unwetter ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten. Eine Mögliche Räumung des Gartens erfolgt auf Anweisung.
- Alle Wasserentnahmestellen (auch in den Toilettenhäusern) spenden kein Trinkwasser.
- Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist erlaubt. Das Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke ist kostenpflichtig und bedarf einer speziellen Fotoerlaubnis, die zuvor beim Veranstalter einzuholen ist. Die Benutzung einer Drohne ist nicht gestattet!
- Den Anweisungen des Veranstaltungs- und Gartenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
EventVision GmbH
Botanischer Garten der Philipps- Universität Marburg